Umbau / Umrüstung
Haben Sie eine Kälte- oder Klimaanlage, die noch mit dem Kältemittel R22 befüllt ist? Ab 01.01.2010 gilt für R22 das Verwendungsverbot (s.u.).
Sprechen Sie uns an!
Wir rüsten Ihre Anlage(n) auf Ersatzstoff um und entsorgen fachgerecht das alte Kältemittel.
R 22 Ausstieg / Verbot
R22 Anlagen, die in Deutschland vor dem 01.01.2000 in Betrieb genommen worden sind, dürfen auch nach dem 01.01.2015 noch weiter betrieben werden, so lange kein R22 zur Wartung oder Instandhaltung nachgefüllt werden muss.
* Sofern keine nationalen Verordnungen der EG-Verordnung entgegensprechen wie dies z.B.in Deutschland der Fall ist.
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R 22 Ausstieg / Verbot
Sachlage | Rechtsvorschrift |
R22 in Neuanlagen ab 01.01.2001 in Europa* verboten | Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) Punkt iv) EG-VO 2037/2000 |
R22 in Neuanlagen ab 01.01.2000 in Deutschland verboten | § 2 Absatz 2 Nr. 1 ChemOzonSchichtV |
Verwendungsverbot von Frischware R 22 zur Wartung und Instandhaltungen von Anlage ab 01.01.2010 | Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) Punkt v) EG-VO 2037/2000 |
Verwendungsverbot von R 22 zur Wartung und Instandhaltungen von Anlage ab 01.01.2015 | Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) Punkt v) EG-VO 2037/2000 |
R22 Anlagen, die in Deutschland vor dem 01.01.2000 in Betrieb genommen worden sind, dürfen auch nach dem 01.01.2015 noch weiter betrieben werden, so lange kein R22 zur Wartung oder Instandhaltung nachgefüllt werden muss.
* Sofern keine nationalen Verordnungen der EG-Verordnung entgegensprechen wie dies z.B.in Deutschland der Fall ist.
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